„MHD“, „Zu verbrauchen bis“, „Kann Spuren von XY enthalten“ und komplizierte Nährwerttabellen stellen im Einkaufsalltag aller Konsumenten eine Hürde dar, ein Überfluss an – eigentlich gut gemeinter – Informationen. Im heutigen Beitrag möchte ich Licht ins Dunkel der Lebensmittelkennzeichnung bringen.
Jede gesetzlich mögliche Kennzeichnung und deren Bedeutung auf einem verpackten Lebensmittel zu erläutern, würde den Rahmen meines heutigen Beitrages sprengen, daher möchte ich meinen Fokus auf die meiner Meinung nach wichtigsten Elemente der Lebensmittelkennzeichnung legen.
Ein Blick auf die Zutatenliste
Ein Muss auf jedem verpackten Lebensmittel stellt die Zutatenliste dar. Diese, wie der Name schon sagt, klärt uns über all die Stoffe auf, die dem Lebensmittel bei der Herstellung zugegeben wurden. Doch nicht in beliebiger Reihenfolge, sondern in absteigender Reihenfolge ihrer Zugabemenge, bezogen auf das Gewicht.
Was verbirgt sich hinter „MHD“?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss auf jedem verpackten Lebensmittel angeführt sein und soll dem Konsumenten eine Hilfestellung bei Einkauf und Vorratshaltung bieten. Konkret bedeutet das, der Hersteller garantiert, dass das Lebensmittel bis zu diesem Datum – vorausgesetzt es wurde entsprechend gelagert – seine spezifischen Eigenschaften behält.
Dazu zählen seine Konsistenz, Farbe, Geruch und Geschmack. In den meisten Fällen sind Lebensmittel jedoch noch viele Tage nach dem Überschreiten des MHDs in einwandfreiem Zustand. Eine weitere Hilfe bietet uns die Angabe darüber, in welchem Zeitraum man das Lebensmittel verzehren sollte, wenn es bereits geöffnet wurde.
Ein naher Verwandter des MHD
Ein wenig anders verhält es sich mit mikrobiell empfindlicheren Lebensmitteln, wie Fleisch und Fisch. Diese sind mit dem sogenannten „Verbrauchsdatum“ gekennzeichnet. „Zu verbrauchen bis“ bedeutet, dass die Ware eine eingeschränkte Lagerfähigkeit besitzt und tatsächlich bis zu diesem Datum verzehrt werden sollte.
Mein Lebensmittel hat das MHD überschritten – was nun?
In den meisten Fällen sind Lebensmittel noch lange nach Überschreitung des MHD in einem einwandfreien Zustand! Verdorbene Milchprodukte und Eier erkennt man zweifelsfrei am typisch fauligen bzw. säuerlichen Geruch. Bis dahin kann man das Produkt bedenkenlos genießen.
Keine Angst vor Nährwerttabellen
Auf allen Lebensmitteln, deren Verpackungsgröße eine Nährwerttabelle auch zulässt, muss eine Aufschlüsselung der Nährwerte bezogen auf 100ml oder 100g zu finden sein. Der Bezug auf die Portionsgröße steht dem Hersteller frei. Das bedeutet wir können uns über Kalorien, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz auf einen Blick informieren und Lebensmittel untereinander ganz leicht vergleichen.
Klarheit über „Kann Spuren von ... enthalten“
Auf einigen Lebensmittelverpackungen finden wir diesen, für Menschen mit Allergien, enorm wichtigen Aufdruck. „Kann Spuren von – beispielsweise Erdnüssen – enthalten“ bedeutet, dass sich kleinste Anteile dieser in dem Lebensmittel befinden können, obwohl sie nicht Teil der Zutaten sind und daher auch nicht in der Zutatenliste zu finden sind.
Wie kann das passieren?
Ganz einfach: Während der Produktionsprozesse können sich kleinste Spuren von Lebensmitteln miteinander vermischen, weil unterschiedliche Produkte in gleichen Räumlichkeiten produziert werden. Das ist zwar ganz normal, jedoch können minimale Spuren bei manchen Menschen schon allergische Reaktionen hervorrufen und diese gilt es daher zu schützen.
Ich hoffe nun ein wenig Licht ins Dunkel der Lebensmittelkennzeichnung gebracht zu haben und dass diese Informationen euch beim nächsten Einkauf für eines der zahlreichen Rezepte hier unterstützen. Einer meiner „all time favorites“ das feurige Shakshuka mit Paprika und Ei – vegetarisch, exotisch und herrlich scharf gewürzt.
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